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STIPENDIUM |
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Der Alumni-Club vergibt Stipendien
zur Förderung der Forschung, der wissenschaftlichen Ausbildung
bzw. Fortbildung.
Aktuell wird jährlich ein Stipendium vergeben, bei dem einmalig
eine Förderung von EUR 1.000,00
gewährt wird.
Förderungswürdig sind alle Personen, die bereits ein
Promotionsprojekt, das sich auf den Bereich Finanzdienstleistungen
bezieht, mit einem Doktorvater begonnen haben. Der Antrag auf Förderung
ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Er hat neben dem Namen und der Anschrift des Antragstellers zu
enthalten:
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Selbstdarstellung
des Antragstellers. |
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Darstellung des zu fördernden
Projektes, verbunden mit einer Kalkulation der
sachlichen Kosten. |
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Erklärung des Antragstellers,
in welcher Höhe und ob bereits Förderungszusagen
von anderer Stelle erteilt bzw. ob Anträge bei anderen
Förderern laufen oder geplant sind. |
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Darlegung der wirtschaftlichen
Verhältnisse. |
Der Verein behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen.
Stipendiaten können von allen Mitgliedern und betreuenden
Professoren der beteiligten
Universitäten vorgeschlagen werden. Die Entscheidung über
eine Förderung trifft der Vorstand. Über die Bewilligung
des Antrages wird grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach
Eingang des Antrags entschieden. Die Entscheidungen sind nicht
anfechtbar. Alle Förderungszusagen erfolgen freiwillig, ein
Rechtsanspruch besteht nicht. Nach einem Beschluss erhält
der Antragsteller entweder ein Ablehnungsschreiben oder einen Bewilligungsbescheid.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Richtlinien zu Stipendien
im Mitgliederbereich. |
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